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   AG Primasens, 18.05.2015 - 5 C 344/14   

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AG Primasens, 18.05.2015 - 5 C 344/14 (https://dejure.org/2015,100358)
AG Primasens, Entscheidung vom 18.05.2015 - 5 C 344/14 (https://dejure.org/2015,100358)
AG Primasens, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - 5 C 344/14 (https://dejure.org/2015,100358)
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  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus AG Primasens, 18.05.2015 - 5 C 344/14
    Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist ( BGH , Urt . v. 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 , NJW 2008, 53 Rn .

    Als "Bagatellschäden" hat der Senat 1 Gemeint ist der VIII. Zivilsenat des BGH , aus dessen Urteil vom 10.10.2007 (VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53 Rn .

    bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war ( BGH , Urt . v. 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 , NJW 2008, 53 Rn .

    des § 434 I 2 Nr. 2 BGB dar ( BGH , Urt . v. 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 , NJW 2008, 53 Rn .

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus AG Primasens, 18.05.2015 - 5 C 344/14
    Zwar stellt die Angabe im Kaufvertragsformular, dem Verkäufer seien größere Blech- oder Unfallschäden laut Vorbesitzer oder auf andere Weise nicht bekannt, keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Zusicherung, sondern eine reine Wissenserklärung dar (vgl. hierzu auch BGH , Urt . v. 12.03.2008 - VIII ZR 253/05 , NJW 2008, 1517 Rn .
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

    Auszug aus AG Primasens, 18.05.2015 - 5 C 344/14
    Gleiches gilt für die Tatsache, dass die vom Beklagten behauptete Aufarbeitung des Fahrzeugs hinsichtlich der altersbedingten Schäden grundsätzlich unbedenklich ist (vgl. BGH , Urt . v. 20.05.2009 - VIII ZR 191/07 , BGHZ 181, 170 Rn . 10 ff).
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